Allgemeine Geschäft​​sbedingungen 
(AGB)

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge zwischen D-Bau Hyseni, nachfolgend „Auftragnehmer“, und seinen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“.
1.2 Diese AGB gelten gegenüber Privatkunden und Firmenkunden, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.

2. Leistungen
2.1 ​Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Leistungsverzeichnis.
2.2 Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung sowie etwaige ergänzende Vereinbarungen.
2.3 Angaben auf der Website, in Prospekten oder in sozialen Medien dienen der allgemeinen Information und stellen kein verbindliches Angebot dar.

3. Vertragsschluss
3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
a) schriftliche oder in Textform erklärte Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber,
b) schriftliche oder in Textform erfolgte Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder
c) Beginn der Ausführung der beauftragten Leistungen.

4. Preise und Zahlung
4.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise.
4.2 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung ausschließlich per Überweisung.
4.3 ​ Rechnungen sind innerhalb der im jeweiligen Angebot, Vertrag oder in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sofern keine Zahlungsfrist ausdrücklich angegeben ist, ist der Rechnungsbetrag sofort ohne Abzug fällig.
4.4 Bei Aufträgen mit einem Auftragswert von über 3.000,00 EUR ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweiligen Leistungsstand zu verlangen.
4.5 Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften.

5. Materialbeschaffung
5.1 Die Materialbeschaffung erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, durch den Auftragnehmer.
5.2 Sofern sich nach Vertragsschluss unvorhersehbare Preissteigerungen bei Materialien ergeben, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat und die bei Vertragsschluss nicht absehbar waren, werden die Parteien eine angemessene Anpassung einvernehmlich abstimmen.
5.3 Bereits beschafftes Material, das auftragsbezogen bestellt wurde, ist vom Auftraggeber zu vergüten, wenn der Auftraggeber den Auftrag nach Materialbeschaffung kündigt und der Auftragnehmer die Beschaffung nachweisen kann. Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

6. Termine und Ausführungsfristen
6.1 Vereinbarte Termine oder Ausführungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen Vereinbarung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
6.2 Sonstige Zeitangaben gelten als voraussichtliche Planungsangaben.
6.3 Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere Krankheit, Materialengpässe, Lieferverzögerungen, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsbereiche zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und die Arbeiten ordnungsgemäß durchführbar sind.
7.2 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
7.3 Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können gesondert berechnet werden, soweit der Auftraggeber diese zu vertreten hat.

8. Aufmaß
8.1 Soweit für die Leistungserbringung ein Aufmaß erforderlich ist, erfolgt die Ausführung auf Grundlage des tatsächlichen Aufmaßes vor Ort.
8.2 Weichen die tatsächlichen Maße, Gegebenheiten oder Ausführungsbedingungen von den ursprünglich zugrunde gelegten Angaben ab, kann sich der Leistungsumfang entsprechend ändern.
8.3 Erforderliche Anpassungen des Angebots aufgrund des tatsächlichen Aufmaßes werden dem Auftraggeber mitgeteilt.

9. Zusatzleistungen und Nachträge
9.1 Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, insbesondere aufgrund zusätzlicher Wünsche des Auftraggebers oder erst vor Ort erkennbarer Umstände, gelten als Zusatzleistungen oder Nachträge.
9.2 Zusatzleistungen und Nachträge werden gesondert vereinbart und berechnet.
9.3 Soweit eine sofortige Durchführung zusätzlicher Arbeiten zur sachgerechten Fortsetzung des Auftrags notwendig ist und eine vorherige Abstimmung im Einzelfall nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber schnellstmöglich informieren.

10. Abnahme
10.1 Soweit gesetzlich eine Abnahme vorgesehen ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen.
10.2 Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
10.3 Nach Fertigstellung ist die Leistung vom Auftraggeber abzunehmen.
10.4 Erfolgt keine Abnahme innerhalb angemessener Frist ohne berechtigten Grund, gilt die Leistung als abgenommen.

11. Mängelrechte
11.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
11.2 Offensichtliche Mängel sollten dem Auftragnehmer nach Möglichkeit zeitnah mitgeteilt werden, damit eine schnelle Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

12. Haftung
12.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.3 Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

13. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt geliefertes oder verwendetes Material, soweit rechtlich zulässig, im Eigentum des Auftragnehmers.

14. Kündigung
Für die Kündigung des Vertrags gelten die gesetzlichen Vorschriften.

15. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung auf der Website enthalten.

16. Verbraucherstreitbeilegung
Ein Hinweis zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle erfolgt nicht, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

17. Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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